Mein Honorar



Christoph-8-400

Als Trauerredner werde ich entweder von den Bestattungshäusern oder direkt von den Angehörigen eines verstorbenen Menschen gebucht und für meine Dienste bezahlt.

Manche Institute bevorzugen es, wenn ich direkt mit den Angehörigen abrechne.

Um meine Abschiedsrede schreiben und vor allem halten zu können, muss ich zuvor etwas über den verstorbenen Menschen erfahren. Dazu dient mir ein Vorgespräch mit den Angehörigen. In der Regel besuche ich diese, sofern sie in den Bestattungsregionen ansässig sind, bei ihnen zu Hause oder einem Lokal in ihrer Nähe. Bei größeren Entfernungen führe ich ein solches Gespräch gelegentlich auch telefonisch.

Für Vorgespräche und Trauerfeiern an Samstagen berechne ich einen Zuschlag von EUR 50,—.


Die Rede als Ausdruck oder als PDF-Datei
Gelegentlich werde ich im Anschluss an eine Trauerfeier von den Angehörigen darum gebeten, ihnen den Text meiner Rede als Ausdruck oder als Datei zu überlassen.
Auch wenn ich diese Bitte gut nachvollziehen kann, so spricht meiner Meinung nach auch einiges dagegen, den Redetext auszuhändigen.
Denn eine gesprochene Rede ist etwas völlig anderes als ein geschriebener Text.
Zudem schule ich meine Stimme seit Jahren sehr intensiv, so dass sie einen hohen Wirkungsanteil in der Kommunikation zum Zuhörer hat.
Es gibt immer wieder nachvollziehbare Gründe für die Aushändigung des Textes, daher verweigere ich mich dieser Bitte nicht grundsätzlich.
Da eine schriftliche Überlassung der Rede vor einer Weitergabe von mir noch entspr. bearbeitet werden muss – also mit einem gewissen Aufwand verbunden ist – berechne ich dafür zusätzlich zu meinem Honorar EUR 35,— extra.

Filmen und/oder fotografieren
Grundsätzlich bin ich nicht damit einverstanden, ungefragt gefilmt oder fotografiert zu werden. Es gilt das Recht am eigenen Bild. Auch wünsche ich nicht, dass meine Rede/Stimme ungefragt aufgenommen wird. Die von mir verfassten Texte sind urheberrechtlich geschützt. Mein Honorar gilt lediglich für den einmaligen Vortrag einer Rede. Bitte sprechen Sie mich bereits im Vorfeld einer Trauerfeier an, wenn Sie Fotos oder Filmaufnahmen meiner Tätigkeit als Redner erstellen möchten. Ich lasse mit mir reden. Geeignetes Foto- oder Videomaterial kann ich ggf. für eigene Werbezwecke nutzen.

Aufpreise für Sonderleistungen
Es gibt häufig Umstände, die dazu führen, dass ich mehr Zeit für das Vorbereiten einer Trauerfeier und das Schreiben einer Rede benötige, als meine Pauschalpreise beinhalten.
Auch muss ich bei größere Entfernungen für Vorgespräche und/oder Rednereinsätze zusätzliche Fahrtkosten berechnen.

Dies macht es dann erforderlich, dass ich die Grundpreise, zu denen ich oftmals mit Bestattungsunternehmen abrechne, um den Aufpreis für die Sonderleistungen erhöhe.

Das sind insbesondere:
  • Längere oder sogar mehrfache Vorgespräche
  • Vorgespräche mit mehr als zwei Angehörigen
  • Zusätzliche Telefonate mit weiteren Angehörigen
  • Umfangreiches Material von Angehörigen
  • Längere Fahrstrecken




© 2021 Christoph Taterka